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Gut zu wissen...

für Zuweisende

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Viele Zusatzversicherungen vergüten kunsttherapeutische Begleitungen zu Anteilen von 50-80 %. Klient:innen sollten mit ihrer Krankenkasse abklären, ob Leistungen des Bereichs Kunsttherapie Fachrichtung intermedial vergütet werden.

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Zuweisung

Falls Sie als Arzt oder andere zuweisende Stelle Ihre Patient:innen gerne in die kunsttherapeutische Begleitung überweisen möchten, ist ein entsprechendes Formular hier abrufbar.

Trotz Zuweisungen müssen die Patienten die Kostendeckung mit ihrer Zusatzversicherung dringend vor Therapiebeginn abklären oder als Selbstzahler die Kunsttherapie in Anspruch nehmen.

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Informationen

Gerne stelle ich hier Links zu Informationsseiten oder Studien über Somatic Experiencing und Kunsttherapie zur Verfügung:

Zu Somatic Experiencing® (SE) nach Peter L. Levine:

Zentrum für Innere Ökologie

Publikationen zu SE

Zur Kunsttherapie:

Was ist Kunsttherapie

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